Der Erwerb einer Immobilie in Hanau ist für viele Menschen ein großer Schritt. Glücklicherweise gibt es verschiedene finanzielle Fördermöglichkeiten, die den Traum vom Eigenheim erleichtern können. Diese Förderungen kommen sowohl von Bund als auch vom Land Hessen und können unter Umständen miteinander kombiniert werden.
Hier ein Überblick über die wichtigsten Fördermöglichkeiten:
1. Hessengeld (Landesförderung)
Eine der aktuell relevantesten Förderungen auf Landesebene ist das Hessengeld. Es wurde am 23. Februar 2024 als Teil des Sofort-Programms „11+1 für Hessen“ beschlossen und gilt rückwirkend für grunderwerbsteuerpflichtige Käufe, die seit dem 1. März 2024 getätigt wurden.
- Was wird gefördert? Der erstmalige Kauf einer selbstgenutzten Wohnimmobilie in Hessen.
- Wie hoch ist die Förderung? Die Förderung wird maximal bis zur Höhe der tatsächlich angefallenen und gezahlten Grunderwerbsteuer gewährt. Es gibt einen Grundbetrag von 10.000 Euro pro Käufer (maximal 20.000 Euro) und zusätzlich 5.000 Euro für jedes Kind unter 18 Jahren, das mit in die Immobilie einzieht.
- Voraussetzungen:
- Kauf der ersten selbstgenutzten Immobilie in Hessen.
- Grunderwerbsteuer muss fällig werden.
- Einzug in die Immobilie innerhalb von drei Jahren nach Antragstellung.
- Kein Vorbesitz einer Immobilie im In- oder Ausland.
- Antragstellung: Das Hessengeld kann online im Kundenportal der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) beantragt werden.
2. Hessen-Darlehen (Landesförderung der WIBank)
Die WIBank bietet zudem verschiedene Hessen-Darlehen für den Bau oder Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum an, sowohl für Neubauten als auch für Bestandsimmobilien.
- Hessen-Darlehen Neubau: Für den Bau oder Kauf eines neuen Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer Eigentumswohnung zur Selbstnutzung.
- Zinssatz: Aktuell zinsgünstig
- Darlehenshöhe: Bis zu 200.000 Euro, maximal 50 % der Gesamtkosten. Das Darlehen sollte mindestens 50.000 Euro betragen.
- Besonderheit: Nachrangige Eintragung im Grundbuch, was unter Umständen zu besseren Konditionen bei der erstrangigen Finanzierung durch Ihre Hausbank führen kann.
- Einkommensgrenzen: Es gibt spezifische Einkommensgrenzen, die je nach Haushaltsgröße variieren (z.B. ca. 46.353 Euro Jahresgesamteinkommen für einen Zweipersonenhaushalt).
- Hessen-Darlehen Bestandserwerb: Für den Erwerb vorhandenen Wohnraums zur Selbstnutzung (Gebrauchtimmobilien).
- Zinssatz & Konditionen: Ähnlich dem Hessen-Darlehen Neubau, ebenfalls zinsgünstig und mit nachrangiger Grundschuldeintragung.
- Darlehenshöhe: Bis zu 200.000 Euro, maximal 50 % der Gesamtkosten, mindestens 30.000 Euro.
3. KfW-Förderungen (Bundesförderung)
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist ein wichtiger Ansprechpartner für zinsgünstige Kredite und Zuschüsse rund um den Immobilienkauf, -bau und die Sanierung.
- KfW-Wohneigentumsprogramm (Kredit 124):
- Was wird gefördert? Kauf oder Bau von selbstgenutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen.
- Kredithöhe: Bis zu 100.000 Euro pro Vorhaben.
- Vorteile: Zinsgünstig, flexibel kombinierbar mit anderen KfW-Produkten.
- Klimafreundlicher Neubau (Kredit 297/298):
- Was wird gefördert? Neubau und Erstkauf von besonders klimafreundlichen Wohngebäuden und Eigentumswohnungen.
- Kredithöhe: Bis zu 150.000 Euro je Wohnung, abhängig von der Energieeffizienz.
- Besonderheit: Zusätzliche Förderung für Planung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten und Nachhaltigkeitszertifizierung.
- Wohneigentum für Familien (Kredit 300):
- Was wird gefördert? Neubau und Erstkauf von klimafreundlichen, selbstgenutzten Immobilien für Familien mit Kindern und Alleinerziehende mit niedrigem bis mittlerem Einkommen.
- Kredithöhe: Bis zu 270.000 Euro (abhängig von Energieeffizienz, Kinderanzahl und Haushaltseinkommen).
- Voraussetzungen: Mindestens ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt, Haushaltseinkommen darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten (z.B. max. 90.000 Euro bei einem Kind, plus 10.000 Euro für jedes weitere Kind).
- Energieeffizient Sanieren (Kredit 261 / Zuschuss 461):
- Was wird gefördert? Energetische Sanierung bestehender Immobilien zum Effizienzhaus-Standard. Auch der Kauf einer frisch sanierten Immobilie kann gefördert werden.
- Kredithöhe: Bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit mit Tilgungszuschuss (bis zu 45 %).
- Zuschüsse: Auch reine Zuschüsse sind möglich, z.B. für die Heizungsförderung (Zuschuss 458).
- Altersgerecht Umbauen (Kredit 159):
- Was wird gefördert? Maßnahmen zur Barrierereduzierung und zur Erhöhung des Einbruchschutzes (unabhängig vom Alter).
Wichtige Hinweise für Ihre Planung:
Kombinierbarkeit: Viele der Förderprogramme sind miteinander kombinierbar, was die Gesamtfinanzierung deutlich erleichtern kann.
Antragstellung vor Beginn: In der Regel müssen Förderanträge VOR Baubeginn oder dem Abschluss des notariellen Kaufvertrages gestellt werden. Informieren Sie sich hierzu detailliert bei der jeweiligen Förderstelle.
Einkommensgrenzen: Viele Programme, insbesondere die der WIBank und das KfW-Programm "Wohneigentum für Familien", sind an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden.
Lokale Beratung: Für eine individuelle und auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung empfiehlt es sich, Kontakt mit den lokalen Wohnungsbauförderstellen (z.B. bei der Stadt- oder Kreisverwaltung in Hanau), Ihrer Hausbank (Sparkasse Hanau, Volksbank etc.) oder einem unabhängigen Finanzierungsberater aufzunehmen. Diese können Ihnen helfen, die passenden Förderungen zu identifizieren und die Anträge korrekt zu stellen.
Der Immobilienkauf in Hanau kann durch diese vielfältigen Förderprogramme eine realisierbare Option werden. Eine sorgfältige Planung und professionelle Beratung sind dabei der Schlüssel zum Erfolg.